
Der Energieausweis macht energetische Eigenschaften vergleichbarer. Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein gültiger Ausweis grundsätzlich rechtzeitig verfügbar sein.
Das Wichtigste in Kürze
Die wichtigsten Pflichten bei Verkauf und Vermietung sowie die Unterschiede der Ausweisarten.
Zeitpunkt und Übergabe
Potenzielle Käufer oder Mieter müssen den Energieausweis oder eine Kopie grundsätzlich spätestens bei der Besichtigung sehen können. Nach Vertragsabschluss ist er entsprechend zu übergeben.
- Gültigkeit und Gebäudedaten früh prüfen
- Pflichtangaben bereits im Inserat berücksichtigen
- Bedarfs- und Verbrauchsausweis nicht verwechseln
Ausnahmen und Ausweisart
Welche Ausweisart zulässig ist und ob eine Ausnahme greift, hängt unter anderem von Gebäudeart, Baujahr und energetischem Zustand ab. Lassen Sie dies bei Unsicherheit fachlich prüfen.
Quelle und aktuelle Details: Offizielle Informationen aufrufen
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung.