
Bei privaten Immobilienverkäufen kann Einkommensteuer anfallen. Maßgeblich sind unter anderem Haltedauer, Nutzung und die konkrete Erwerbssituation.
Das Wichtigste in Kürze
Zehnjahresfrist, Eigennutzung und Gewinnermittlung verständlich eingeordnet.
Wann der Verkauf steuerpflichtig sein kann
Private Veräußerungsgeschäfte können erfasst sein, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen. Für selbst genutzte Immobilien enthält das Gesetz Ausnahmen.
- Anschaffungs- und Verkaufsdatum prüfen
- Zeiträume der Eigennutzung dokumentieren
- Anschaffungs-, Herstellungs- und Veräußerungskosten belegen
Individuell prüfen lassen
Erbschaft, Schenkung, Teilvermietung oder mehrere Verkäufe können die Beurteilung verändern. Klären Sie den Einzelfall vor der Preis- und Terminplanung mit einer Steuerberatung.
Quelle und aktuelle Details: Offizielle Informationen aufrufen
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung.